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This post has been edited 1 times, last edit by "v-man" (Feb 19th 2020, 5:23pm)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?…vel=-2&nohist=1
@Carpere, nicht das neue Waffengesetz, sondern erst mal nur dessen Änderungsgesetz.
Korrigiere, zT ab sofort gültig...bin auf die aktuelle Fassung gespannt.
Quoted
0,5er Verbot ist drin! Gültig ab 20.02.20!
Quoted
ab 20.2.2020
1 Inhaltsverzeichnis
3a Verfassungschutzabfrage
5 Änderung Waffenerwerb und Schalldämpfer für Jäger,
26 Nachtsichtvorsätze für Jäger
26a Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
Art 4 ab 1.Mai 2020
Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bezug auf WaffG
Art 4b ab 1. März 2020
Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf WaffG
Somit ist ab 20.02.2020 der Weg frei für weitere Waffenverbotszonen
Ich habe nur zitiert.Quoted
Zusammengefasst kann man sagen: Für Airsoft wird sich nix ändern.
.... ich verkneife mir mal jedweden Kommentar.
Liegt daran, dass sich Leute in der Community aktiv dafür stark gemacht haben.
Euer Verdienst war das nicht.
Jeder Teil wurde seperat abgestimmt. Teil 8 war der Teil, wo es um die 0,5 Joule Regelung ging. Gegen diesen Teil haben Grüne und Linke gestimmt, alle anderen dafür. Die Teile 1 bis 7 (die nichts mit dem Waffengesetz zu tun hatten) wurden von FDP und Linke abgelehnt wärend alle anderen Parteien dafür gestimmt haben.
Das hat Nicole Langer von der FDP so bei Facebook veröffentlicht. Wenn die Protokolle online sind, wird man es da wohl auch lesen können.
Gruß
Wolf
Quoted
Änderung des Waffenrechts
Das Gesetz beinhaltet eine Rücknahme einer nicht beabsichtigten Verschärfung der Regelungen in Bezug auf Spielzeugwaffen im dritten Waffenrechtsänderungsgesetz. Nach bisher geltendem Waffenrecht waren Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, vom Waffengesetz freigestellt, wenn ihre Mündungsenergie nicht mehr als 0,5 Joule betrug. Dieser Grenzwert entsprach der Regelung der sogenannten EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie. Im Jahr 2019 wurde diese Richtlinie allerdings dahingehend geändert, dass bezüglich des Energiegrenzwerts nicht mehr auf die Mündungsenergie, sondern auf die Auftreffenergie im Ziel abgestellt wird (neuer Grenzwert nunmehr 2.500 Joule pro Quadratmeter).
Im Rahmen des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes war diese Änderung laut Innenausschuss so umgesetzt worden, dass nun eine gleitende Verweisung auf die Spielzeugsicherheitsrichtlinie enthalten ist. Danach sind künftig sämtliche Gegenstände vom Waffengesetz freigestellt, die Spielzeug im Sinne der Richtlinie sind. Dabei sei übersehen worden, heißt es im Bericht des Innenausschusses, dass nicht alle nach der bisherigen Ausnahme freigestellten Gegenstände sämtliche Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie erfüllen. Damit würden bestimmte sogenannte „Softairwaffen“ künftig gegebenenfalls unter das Waffengesetz fallen. Um unnötige bürokratische Aufwände für die Besitzer dieser Gegenstände zu vermeiden, beschloss der Bundestag, die bisherige Ausnahme – zusätzlich zur neuen – wiederherzustellen. Diese Änderung war Ursache für den Antrag der Grünen, über Teile des Gesetzes getrennt abzustimmen.
Quoted
In zweiter Beratung hatte der Bundestag getrennt über Teile des Gesetzes abgestimmt. Bei der Abstimmung über den Artikel 8 (Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes) stimmten die Linksfraktion und die Grünen dagegen, während die übrigen Fraktionen zustimmten. Bei der Abstimmung über die übrigen Teile des Gesetzes stimmten die FDP und die Linksfraktion dagegen, während die übrigen Fraktionen zustimmten.
1 Joule wäre doch ganz nice gewesen.
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